Verbandsaufbau
Bundesvorstand
Der Bundesvorstand hat die Aufgabe, die Beschlüsse des Bundeskongresses auszuführen. Des Weiteren erledigt er die laufenden Geschäfte und vertritt die Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in der Öffentlichkeit. Der Bundesvorstand besteht aus dem/der Bundesvorsitzenden, dem/der BundesgeschäftsführerIn sowie acht Stellvertreterinnen und Stellvertretern. Alle Mitglieder des Bundesvorstandes werden auf die Dauer von zwei Jahre vom Bundeskongress gewählt.
Bundeskongress
Der Bundeskongress ist das oberste Beschlussgremium der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten. Er kontrolliert die Arbeit des Bundesvorstandes und des Bundesausschusses, beschließt gestellte Anträge und wählt den Bundesvorstand sowie den oder die BundesgeschäftsführerIn. Der Bundeskongress setzt sich zusammen aus 300 gewählten Delegierten. Diese Delegierten werden auf einer Bezirks- oder Landesdelegiertenkonferenz gewählt. Jeder Bezirk/Landesverband erhält 4 Grundmandate, die übrigen Mandate werden entsprechend der Zahl der SPD-Mitglieder bis zum Alter von 35 Jahren auf die Bezirke/Landesverbände verteilt. Die Mitglieder des Bundesausschusses und des Bundesvorstandes sowie der/die BundesgeschäftsführerIn nehmen am Buko ohne Stimmrecht teil. Der Bundeskongress findet jährlich statt. Er wird vom Bundesvorstand unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung einberufen. Er ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Delegierten anwesend ist. Auf Beschluss von Zweidrittel der Mitglieder des Bundesvorstandes oder der Mehrheit der Bezirke/Landesverbände ist ein außerordentlicher Bundeskongress einzuberufen.
Bundesausschuss
Der Bundesausschuss ist das politisch beratende Gremium des Bundesvorstandes. Er hat die Aufgabe, Grundsatzbeschlüsse des Bundeskongresses für die politische Arbeit zu konkretisieren und Handlungsmodelle zu erarbeiten. Der Bundesausschuss setzt sich zusammen aus mindestens je einem/einer gewählten Vertreter/Vertreterin der Bezirke oder Landesverbände. Die Mitglieder werden für mindestens ein Jahr gewählt. Die Bezirke/Landesverbände bestimmen zudem einen Stellvertreter/eine Stellvertreterin, der/die ebenso eingeladen wird. Auf Verlangen von mindestens 7 Bezirken/Landesverbänden oder des Bundesvorstands kann der Bundesausschuss zu einer außerordentlichen Sitzung einberufen werden.
Landes-/Bezirksvorstand
Der Landes-/Bezirksvorstand führt die Beschlüsse der Landesdelegierten-/Bezirkskonferenz aus und wählt das Bundesausschussmitglied. Außerdem erledigt er die laufenden Geschäfte und vertritt die Jusos des jeweiligen Bezirks/Landesverbands in der Öffentlichkeit. Außerdem koordiniert er die politische und organisatorische Arbeit des Bezirks/Landesverbands und fasst dazu die entsprechenden Beschlüsse. Der Landes-/Bezirksvorstand setzt sich zusammen aus dem/der Landesvorsitzenden, den stellvertretenden Landesvorsitzenden sowie den Beisitzern. Der/Die Vorsitzende des Landesausschusses nimmt mit beratender Stimme an den Lavo-Sitzungen teil.
Landesdelegierten-/Bezirkskonferenz
Die Landesdelegierten-/Bezirkskonferenz kontrolliert die Arbeit des Landes-/Bezirksvorstandes und wählt diesen zugleich. Die Grundsätze der Juso-Politik auf Landesebene werden festgelegt, außerdem werden die Delegierten für den Bundeskongress gewählt. Die Landesdelgierten-/Bezirkskonferenz besteht aus Delegierten, die von den Unterbezirken gewählt und entsandt werden. In der Regel kommt die Landesdelegierten-/Bezirkskonferenz einmal im Jahr zusammen.
Der Landes-/Bezirksausschuss
Der Landes-/Bezirksausschuss hat die gleichen Funktionen wie der Bundesausschuss, angewandt auf Landesebene. Er setzt sich zusammen aus den, von den Unterbezirken gewählten LA-Vertretern – der erweiterte LA mit zusätzlichen Delegierten für starke UBs.
Unterbezirksvorstand
Der Unterbezirksvorstand hat die Aufgabe, alle Juso-Aktivitäten im Unterbezirk zu vernetzen. Er ist für die organisatorischen Aufgaben zuständig und bereitet die Diskussionen der Ausschüsse vor. Er kontrolliert die Umsetzung der gefassten Beschlüsse und vergebenen Aufgaben. Er vertritt den Unterbezirk gegenüber der Partei und der Öffentlichkeit. Das ist unsere Satzung: Satzung Jusos 2018
Unterbezirkskonferenz
Die Unterbezirkskonferenz wählt den Unterbezirksvorstand und kontrolliert seine Arbeit. Sie entscheidet außerdem über die Grundsätze der Politik des Unterbezirks, indem sie das Arbeitsprogramm beschließt. Sie wählt die Delegierten für höhere Gremien.